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Tourismusabgabe
Laut Satzung der Gemeinde Poppenhausen fällt pro Person und Nacht eine Tourismusabgabe in Höhe von 1 € an.
Ausgenommen sind:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie
- Schwerbehinderte, welche auf eine Begleitperson angewiesen sind, einschließlich der Begleitperson.