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Tourismusabgabe
Seit 2019 fällt laut Satzung der Gemeinde Poppenhausen pro Person und Nacht eine Tourismusabgabe in Höhe von 1 € an.
Ausgenommen sind:
- Kinder, Schüler, Studenten sowie Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr,
- Schwerbehinderte, welche auf eine Begleitperson angewiesen sind, inkl der Begleitperson, sowie
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen aufhalten.